Vera Egenberger hat das Dossier "10 Jahre Diskriminierungsschutz in Deutschland" kuratiert. In ihrer Einleitung zeichnet sie den Werdegang des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) nach und stellt die Autorinnen und Autoren vor.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wurde im Jahr 2006 im Bundestag verabschiedet. Damals wurde es von der einen politischen Seite entweder als Bürokratiemonster oder als das Ende der Privatautonomie betitelt. Die andere politische Seite wiederum stufte das AGG als zu schwächlich ein. Trotz längst überfälliger Geburt erblickte das Gesetz mit drei Jahren Verspätung dann im Jahr 2006 das Licht der Welt. In seiner kränklichen Kindheit konnten jedoch weder die Stellen, von denen Diskriminierung ausgehen kann, noch Diskriminierte selbst viel mit dem AGG anfangen. Klagen gab es kaum, Rechtsfortbildung fand selten statt.
Seitdem sich das Gesetz doch noch zu einem durchsetzungsfähigen Teenager gemausert hat, geht von Diskriminierungsklagen eine Signalwirkung aus. Das öffentliche Tarifsystem beispielsweise musste vollständig reformiert werden, weil Gehalts- und Urlaubsregelungen auf altersdiskriminierenden Grundsätzen beruhten. So kamen in den letzten Jahren gerichtliche Klärungen zustande, wer das Gesetz in Anspruch nehmen kann und welche Formen von Ausgrenzung als Diskriminierung im Sinne des Gesetzes zu verstehen sind.
Der Diskriminierungsschutz weist jedoch noch Lücken auf, die geschlossen werden sollten. Als Zivilgesetz schließt das AGG zum Beispiel die öffentliche Hand nicht mit ein. Fälle von „Racial Profiling“ können somit nicht mit dem AGG geahndet werden. Auch diskriminierende Vorfälle in Schulen fallen aus dem Rahmen des AGG. Zunehmend diskutiert werden deshalb Formen präventiver Maßnahmen, um Diskriminierung gar nicht erst geschehen zu lassen. Eine vorzeigbare Karriere als erfolgreiches Antidiskriminierungsgesetz steht dem AGG damit noch aus. Das vorliegende Dossier geht auf Aspekte der Analyse und Weiterentwicklung des Diskriminierungsschutzes ein.
Der erste Themenblock beleuchtet die bisherige Entwicklung des rechtlichen Diskriminierungsschutzes.
Der Ethnologe Alik Mazukatow blickt in seinem einführenden Beitrag "Antidiskriminierungsrecht im Wandel" auf die historische Entwicklung des Rechts auf Gleichbehandlung.
Indem er mit konkreten Beispielen in die gerichtliche Nutzung des Gleichstellungsrechtes einführt, zeigt der Jurist Alexander Tischbirek anschließend Möglichkeiten und Grenzen einer Diskriminierungsklage auf und stellt damit den Umgang mit dem "AGG in der Rechtspraxis" vor.
Basierend auf ihren Erfahrungen als Leiterin des Antidiskriminierungsnetzwerks Berlin beschreibt Eva Maria Andrades in ihrem Beitrag "Mit Recht gegen Diskriminierung?! Zehn Jahre AGG in der unabhängigen Antidiskriminierungsberatung" Möglichkeiten der Einschätzung von Diskriminierungsfällen in der Beratungspraxis. Außerdem zeigt sie verschiedene Wege der Unterstützung für Diskriminierungsopfer auf.
Im zweiten Themenblock blickt das Dossier auf Bedarfe und Möglichkeiten des Diskriminierungsschutzes.
"Welche Diskriminierungsgründe braucht das AGG?": Im Auftakt zum zweiten Themenblock diskutiert zunächst die Juristin Doris Liebscher, Mitarbeiterin der Humboldt Law Clinic Grund- und Menschenrechte, ob die vom AGG vorgenommene Einteilung geschützter Merkmale in ethnische Zugehörigkeit, Religion, Geschlecht, Behinderung, Alter und sexuelle Orientierung noch zeitgemäß ist.
Der anschließende Beitrag „Präventive Gleichbehandlungsmaßnahmen“ bewertet Möglichkeiten der Prävention von Diskriminierung und schließt mit dem Vorschlag, einen stärkeren Fokus auf die vorbeugende Vermeidung von Diskriminierung zu legen. Beim vorzeitigen Erkennen solcher Ausgrenzungserfahrungen spielen jedoch nicht zuletzt empirische Daten eine zentrale Rolle.
Der Gesetzgeber lehnt die Erhebung solcher statistischer Daten, die verschiedene Kategorien von Diskriminierung, wie etwa sexuelle Orientierung, Religion oder die (zugeschriebene) ethnische Zugehörigkeit erfassen, bisher kategorisch ab. In ihrem Beitrag "Rassismus messen, aber wie? Statistische Sichtbarkeit und Diskriminierungsrisiko" arbeitet die Soziologin Linda Supik deshalb abschließend die Relevanz solcher Erhebungen für eine erfolgreiche Antidiskriminierungspolitik heraus.
Die Beiträge erheben keinen Anspruch auf Umfänglichkeit. Über die hier angesprochenen Aspekte hinaus gibt es weitere, die es zu diskutieren und in die Debatten des Bundestages einzubringen gilt.
Das Dossier wurde zum zehnjährigen Jubiläum des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes im August 2016 fertig gestellt und ist im April 2017 auf dem Migrationspolitischen Portal Heimatkunde der Heinrich-Böll-Stiftung erschienen.